(vbw) Alle Pferdehalter müssen in Deutschland ihre Pferde beim zuständigen Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse anmelden. Die Adressen gibt’s bei der Gemeindeverwaltung oder bei den Landkreisämtern. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldpflicht soll zum Beispiel bei Ausbruch einer Seuche sofortige Maßnahmen zum Schutz aller Tiere ermöglichen. Die zusätzliche Anmeldepflicht bei der Tierseuchenkasse ist zudem Voraussetzung um im Seuchenfall auch eine Entschädigung für Tierverluste zu erhalten. Weitere Infos gibt’s für Pferdehalter in Niedersachsen auch auf der Internetseite der Tierseuchenkasse Hannover www.ndstsk.de. Wer in Schleswig-Holstein wohnt, kann sich auf der Seite des Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein www.tsf-sh.de gut informieren. In Schleswig Holstein zahlt der Tierseuchenfonds allen Pferdehaltern sogar eine Beihilfe von 12,78 Euro zur Pferdepassgebühr.
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